So arbeiten wir zusammen.
Was du von Groundworks erwarten kannst, was Groundworks von dir braucht, und wie wir den Rest regeln. Schweizer Recht, kurz gehalten.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle Beratungs- und Implementierungsleistungen, die Groundworks Habegger (Inhaber Michael Habegger, Hombrechtikon ZH, im Folgenden «Groundworks») für dich als Auftraggeber erbringt. Abweichende oder ergänzende Bedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
2. Leistungen
Groundworks erbringt Leistungen rund um die Schweizer Odoo-Beratung: Konzeption, Implementierung, Customizing, Modul-Entwicklung, Schulung und Support. Die konkret zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Verkaufsauftrag, einer Offerte oder einer schriftlichen Auftragsbestätigung.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet Groundworks eine fachgerechte Bearbeitung, keinen bestimmten Erfolg. Es handelt sich um ein Auftragsverhältnis im Sinn von Art. 394 ff. OR.
Die Leistung erfolgt grundsätzlich remote. Vor-Ort-Termine werden gesondert vereinbart und nach Aufwand verrechnet.
3. Mitwirkung des Auftraggebers
Du stellst rechtzeitig alle Informationen, Zugänge und Entscheidungen bereit, die Groundworks für die Leistungserbringung benötigt. Dazu gehören insbesondere:
- Zugriff auf die relevanten Odoo-Instanzen (produktiv, Test, Staging) sowie allenfalls erforderliche Drittsysteme
- Benennung einer Ansprechperson mit Entscheidungskompetenz
- Fristgerechte Rückmeldung auf Entwürfe, Demos und Test-Resultate
- Bereitstellung von Testdaten oder Freigabe für die Arbeit auf realen Daten
Verzögerungen aufgrund ausstehender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von Groundworks. Daraus entstehende Mehraufwände werden nach Stundensatz verrechnet.
4. Vergütung und Spesen
Die Vergütung erfolgt nach Aufwand auf Basis des vereinbarten Stundensatzes, sofern nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis schriftlich festgehalten wurde. Massgebend ist der bei Auftragsbestätigung kommunizierte Satz.
Aufwandschätzungen sind unverbindlich. Zeichnet sich ab, dass eine Schätzung um mehr als 20 Prozent überschritten wird, informiert Groundworks vorgängig und holt eine Freigabe für den Mehraufwand ein.
Reisezeit zu Vor-Ort-Terminen wird zu 50 Prozent des vereinbarten Stundensatzes verrechnet. Reisespesen (öV 2. Klasse mit Halbtax sofern verfügbar, Auto nach Kilometeransatz) sowie verauslagte Drittkosten (Lizenzen, Tools, Hosting im Kundeninteresse) werden zum Selbstkostenpreis weitergegeben.
5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innert 21 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist Groundworks berechtigt, einen Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr sowie eine Mahngebühr von CHF 30 pro Mahnung ab der zweiten Mahnung zu verrechnen.
Bleibt eine Rechnung mehr als 60 Tage offen, kann Groundworks weitere Leistungen ohne Ankündigung einstellen. Bei wiederholtem Verzug behält sich Groundworks vor, künftig Vorauszahlung oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
6. Termine
Termine und Lieferzeiten sind Richtwerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Auch verbindliche Termine setzen voraus, dass du deine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllst.
7. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhältst du an den im konkreten Auftrag für dich entwickelten Inhalten (insbesondere kundenspezifische Odoo-Module, Konfigurationen, Reports, Skripte, Dokumentationen) ein nicht-ausschliessliches, übertragbares und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für deine geschäftlichen Zwecke.
Quellcode kundenspezifischer Module wird auf Anfrage in einem Repository abgelegt, auf das du Zugriff erhältst. Du darfst die Inhalte intern modifizieren, weiterentwickeln und durch Dritte weiterentwickeln lassen.
8. Wiederverwendung von Bausteinen
Groundworks behält das uneingeschränkte Recht, generisch nutzbare Bausteine, Frameworks, Bibliotheken und Methoden auch in anderen Projekten und Produkten einzusetzen. Dazu gehören insbesondere wiederverwendbare Module aus der Groundworks-Bibliothek, allgemeine Konfigurationsmuster, Templates sowie Schulungs- und Dokumentationsinhalte, die nicht spezifisch für dich entwickelt wurden.
Dieses Recht besteht unabhängig davon, ob entsprechende Bausteine vor, während oder nach dem konkreten Auftrag entstanden sind, solange sie keine vertraulichen Informationen oder Personendaten von dir enthalten.
9. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der Gegenseite (Geschäftsgeheimnisse, Personendaten, technische und kaufmännische Details) während und nach Beendigung der Zusammenarbeit vertraulich. Die Pflicht endet, sobald die Informationen ohne Zutun der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden.
Groundworks darf die Tatsache der Geschäftsbeziehung sowie deinen Firmennamen und dein Logo als Referenz nennen (Website, Pitch-Decks, LinkedIn-Posts). Konkrete Inhalte oder Zahlen werden nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung verwendet. Auf Wunsch wird auch die blosse Referenzierung weggelassen.
10. Datenbearbeitung und KI-Tools
Soweit Groundworks bei der Leistungserbringung Personendaten bearbeitet, die du zur Verfügung stellst, erfolgt dies als Auftragsbearbeitung im Sinn von Art. 9 revDSG und Art. 28 DSGVO. Groundworks bearbeitet die Daten ausschliesslich zu den vereinbarten Zwecken, schützt sie nach Stand der Technik und gibt sie nicht an unbefugte Dritte weiter.
Groundworks setzt zur Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge ein, insbesondere Anthropic Claude (Anthropic PBC, USA). Drittland-Transfers in die USA erfolgen gestützt auf das EU-US Data Privacy Framework und Standardvertragsklauseln, soweit vom jeweiligen Anbieter angeboten.
Eine aktuelle Liste der eingesetzten Sub-Auftragsbearbeiter ist unter groundworks.ch/privacy einsehbar. Du kannst der Beauftragung einzelner Sub-Bearbeiter innert 15 Tagen ab Mitteilung schriftlich widersprechen.
11. Beizug Dritter
Groundworks darf zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte beiziehen (Subcontractor, Hosting-Anbieter, KI-Tools, siehe Abschnitt 10). Für die Leistungen dieser Dritten haftet Groundworks im Rahmen von Abschnitt 13 wie für eigene Leistungen.
12. Gewährleistung
Mängel an gelieferten Leistungen meldest du innert 30 Tagen nach Erkennen schriftlich (E-Mail genügt). Groundworks behebt nachgewiesene Mängel kostenlos innert angemessener Frist.
Nicht als Mangel gelten: Funktionalität ausserhalb des vereinbarten Leistungsumfangs, Probleme durch Eingriffe von dir oder Dritten nach Übergabe, Limitationen der eingesetzten Odoo-Version oder von Drittprodukten, sowie Erweiterungswünsche (Change Requests). Eine über die Mängelbehebung hinausgehende Gewährleistung wird nicht übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
13. Haftung
Groundworks haftet für nachgewiesene direkte Schäden, die durch eine Vertragsverletzung verursacht wurden. Die Haftung ist begrenzt auf den Gesamtbetrag, den du in den letzten sechs Monaten vor dem schadenstiftenden Ereignis an Groundworks bezahlt hast.
Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Personenschäden.
14. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (insbesondere Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Streiks, Cyberangriffe auf eingesetzte Anbieter wie Odoo SA, Anthropic, Microsoft oder Google, längerfristige Ausfälle der Internet- oder Cloud-Infrastruktur) entbinden Groundworks für deren Dauer von der pünktlichen Leistung. Beide Parteien informieren einander unverzüglich.
15. Kündigung
Laufende Mandate können von beiden Seiten ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen auf das Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Aus wichtigem Grund (insbesondere schwere Vertragsverletzung, Zahlungsverzug über 60 Tage, Eröffnung eines Konkursverfahrens) ist die sofortige Kündigung ohne Frist möglich.
Bei Kündigung werden bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachte Leistungen abgerechnet. Du erhältst Zugang zu den bis dahin erstellten Artefakten gemäss Abschnitt 7.
16. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Änderungen dieser AGB werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht schriftlich innert dieser Frist, gelten die geänderten AGB als akzeptiert.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Hombrechtikon, Bezirk Meilen, Kanton Zürich.
Stand: 18. Mai 2026